Nicht selbst verbrauchter Solarstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Der Anlagenbetreiber erhält dafür eine Einspeisevergütung, deren Höhe von der Bundesnetzagentur je nach Inbetriebnahmejahr der Anlage festgesetzt wird.
Nicht selbst verbrauchter Solarstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Der Anlagenbetreiber erhält dafür eine Einspeisevergütung, deren Höhe von der Bundesnetzagentur je nach Inbetriebnahmejahr der Anlage festgesetzt wird.
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