Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp, die 2026 in Betrieb genommen werden, liegt die gesetzliche Einspeisevergütung bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung beziehungsweise 12,35 Cent bei Volleinspeisung – garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp gelten 6,73 Cent (Teileinspeisung) bzw. 10,35 Cent (Volleinspeisung). Die Vergütungssätze sinken durch die gesetzliche Degression zum 1. Februar und 1. August 2026 jeweils um ein Prozent – wer früher installiert, sichert sich den höheren Satz für die volle Laufzeit. Ausgezahlt wird die Vergütung vom zuständigen Netzbetreiber nach den gesetzlichen EEG-Sätzen. Einnahmen aus der Einspeisung sind bei Wohngebäude-Anlagen bis 30 kWp zudem einkommensteuerfrei. Solarkraft Pfalz übernimmt die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister für Kunden in Haßloch, Landau und Neustadt an der Weinstraße.